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Besondere Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe für Serviceleistungen
– Hostessen/Service-Personal –
§ 1 Storno
Es gelten folgende Stornoregelungen bei Einsatzausfall:
– 14 Tage vorher 50%
– ab 3 Tage vor Einsatzbeginn 100%
– zumindest sind die entstandenen Lohnkosten durch den Aussteller zu ersetzen
§ 2 Verspätungszuschlag
Bitte bestellen sie bis spätestens 8 Tage vor offiziellem Besondere Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe für Serviceleistungen
– Hostessen/Service-Personal –
§ 1 Storno
Es gelten folgende Stornoregelungen bei Einsatzausfall:
– 14 Tage vorher 50%
– ab 3 Tage vor Einsatzbeginn 100%
– zumindest sind die entstandenen Lohnkosten durch den Aussteller zu ersetzen
§ 2 Verspätungszuschlag
Bitte bestellen sie bis spätestens 8 Tage vor offiziellem Messebeginn. Bitte haben sie Verständnis, dass Bestellungen, die nach dieser Frist eingehen, mit einem Aufschlag von mindestens 25% versehen werden.
§3 Zuschläge
Es können Zuschläge anfallen (z.B. Mindeststundenregelung, Wochenendarbeit).
§4
Das gebuchte Personal benötigt eine gültige Ausstellerkarte zur jeweiligen Messe. Diese muss vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. [...]
– Hostessen/Service-Personal –
§ 1 Storno
Es gelten folgende Stornoregelungen bei Einsatzausfall:
– 14 Tage vorher 50%
– ab 3 Tage vor Einsatzbeginn 100%
– zumindest sind die entstandenen Lohnkosten durch den Aussteller zu ersetzen
§ 2 Verspätungszuschlag
Bitte bestellen sie bis spätestens 8 Tage vor offiziellem Besondere Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Gruppe für Serviceleistungen
– Hostessen/Service-Personal –
§ 1 Storno
Es gelten folgende Stornoregelungen bei Einsatzausfall:
– 14 Tage vorher 50%
– ab 3 Tage vor Einsatzbeginn 100%
– zumindest sind die entstandenen Lohnkosten durch den Aussteller zu ersetzen
§ 2 Verspätungszuschlag
Bitte bestellen sie bis spätestens 8 Tage vor offiziellem Messebeginn. Bitte haben sie Verständnis, dass Bestellungen, die nach dieser Frist eingehen, mit einem Aufschlag von mindestens 25% versehen werden.
§3 Zuschläge
Es können Zuschläge anfallen (z.B. Mindeststundenregelung, Wochenendarbeit).
§4
Das gebuchte Personal benötigt eine gültige Ausstellerkarte zur jeweiligen Messe. Diese muss vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. [...]
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